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Kassenbucheinträge bearbeiten

Einen gespeicherten Kassenbucheintrag können Sie nicht überschreiben oder löschen. Sie können ihn aber korrigieren oder streichen. Der ursprüngliche Eintrag bleibt dabei durchgestrichen sichtbar, so wie es § 146 Abs. 4 AO verlangt.

Eintrag korrigieren

  1. Klicken Sie im Menü links auf Kassenbuch.
  2. Klicken Sie in der Zeile des Eintrags in der Spalte Aktionen auf den blauen Stift. Es öffnet sich das Fenster Eintrag korrigieren.
  3. Ändern Sie die falschen Angaben, zum Beispiel Betrag oder Steuersatz.
  4. Begründen Sie unter Streichung des Eintrages im Feld Begründung der Streichung., warum Sie den ursprünglichen Eintrag ändern. Beispiel: „Falschen Steuersatz gewählt.“
  5. Haben Sie das Datum auf einen früheren Tag geändert, füllen Sie zusätzlich Rückwirkende Eintragung aus.
  6. Speichern Sie den Eintrag.

Der VR Smart Guide streicht den alten Eintrag sichtbar durch und legt einen neuen Eintrag mit neuer Laufende-Nr. an. Beim neuen Eintrag steht der Hinweis „Korrigiert Eintrag Nr.: …“.

Eintrag streichen

  1. Klicken Sie in der Zeile in der Spalte Aktionen auf den Papierkorb.
  2. Geben Sie im Fenster Eintrag streichen eine Begründung ein, höchstens 250 Zeichen.
  3. Klicken Sie auf Weiter. Mit Zurück brechen Sie ab.

War der Eintrag schon in einem Export an Ihre Steuerberatung enthalten, zeigt der VR Smart Guide vorher einen Hinweis. Sprechen Sie die Streichung dann mit Ihrer Steuerberatung ab.

Was sich nicht mehr ändern lässt

  • Gestrichene Einträge: Sie bleiben durchgestrichen in der Liste. In der Spalte Aktionen steht ein Schloss, Sie können sie nicht mehr bearbeiten. Über die Sprechblase sehen Sie die Begründung für die Streichung und gegebenenfalls den Hinweis, welchen Eintrag sie korrigieren.
  • Laufende-Nr.: Sie wird bei der Erstellung automatisch vergeben, nur einmal und unveränderbar.
  • Anfangstag und Kassenbestand: Beide legen Sie bei der Einrichtung einmalig fest.

Gut zu wissen

  • Eine eigene Funktion zum Festschreiben gibt es im Kassenbuch nicht. Jeder gespeicherte Eintrag lässt sich nur noch korrigieren oder streichen.
  • Die Begründungen erscheinen auch im PDF-Export des Kassenbuchs. So bleibt jede Änderung für das Finanzamt nachvollziehbar.
  • Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.