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Begriffe von A bis Z

Hier erklären wir Begriffe, die Ihnen im VR Smart Guide und in Ihrer Buchhaltung häufig begegnen. Die Angaben entsprechen dem Rechtsstand Oktober 2026.

A bis D

  • Ausfuhrlieferung: eine Lieferung von Waren in ein Land außerhalb der EU, zum Beispiel in die USA. Sie ist steuerfrei (§ 4 Nr. 1a, § 6 UStG). Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung.
  • Buchungsstapel: alle Buchungen, die Sie mit einem Export an Ihre Steuerberatung übergeben, zum Beispiel für einen Monat oder ein Quartal.
  • DATEV-Export: die Übergabe Ihrer Rechnungen, Kassenbuchungen, Kunden und Lieferanten im DATEV-Format an Ihre Steuerberatung, per passwortgeschütztem Link.
  • Debitoren- und Kreditorennummer: Konten Ihrer Kunden (Debitoren) und Lieferanten (Kreditoren) in der Buchhaltung. Der VR Smart Guide vergibt sie automatisch, für Kunden ab 10000, für Lieferanten ab 70000. 

E bis H

  • E-Rechnung: eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Seit 2025 müssen Unternehmen sie empfangen können, ab 2027 bzw. 2028 auch ausstellen.
  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung): die einfache Gewinnermittlung für alle, die keine Bücher führen müssen: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Gutschrift: steuerlich eine Rechnung, die der Leistungsempfänger ausstellt (§ 14 Abs. 2 UStG). Im Alltag meint man damit oft eine Rechnungskorrektur.

I bis L

  • Inkasso: der Einzug offener Forderungen, durch Sie selbst, einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen.
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Sie kaufen als Unternehmen Waren aus einem anderen EU-Staat. Sie versteuern den Erwerb in Deutschland und ziehen die Steuer in der Regel als Vorsteuer wieder ab (§ 1a UStG).
  • Innergemeinschaftliche Lieferung: Sie liefern Waren an ein Unternehmen mit USt-IdNr. in einem anderen EU-Staat. Die Lieferung ist steuerfrei. Auf die Rechnung gehören Ihre USt-IdNr. und die Ihres Kunden (§ 6a UStG).
  • Kassenbuch: die tägliche Aufzeichnung aller Bareinnahmen und Barausgaben.
  • Kleinunternehmerregelung: Ihre Umsätze sind steuerfrei, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG). Dafür entfällt der Vorsteuerabzug.
  • Kontenrahmen: das Verzeichnis der Konten, nach dem gebucht wird. Im VR Smart Guide wählen Sie SKR03 oder SKR04.
  • Liquiditätsentwicklung: Ihre Kontostände der letzten Monate und eine Vorschau der nächsten Monate auf dem Dashboard.

M bis P

  • Mandantennummer: Ihre Nummer bei Ihrer Steuerberatung. Sie tragen sie unter Einstellungen › Angaben zur Steuer ein.
  • MT940: ein Standardformat für elektronische Kontoauszüge.
  • Multibanking: mehrere Konten verschiedener Banken und Zahlungsdienste, etwa PayPal, in einer Anwendung.
  • Nicht steuerbare Umsätze: Umsätze, die nicht unter das Umsatzsteuergesetz fallen, zum Beispiel private Verkäufe oder bestimmte Leistungen im Ausland.
  • Nummernkreis: der Aufbau Ihrer Rechnungs-, Angebots-, Kunden- oder Lieferantennummern. Sie stellen ihn unter Einstellungen › Nummernkreise ein.

Q bis T

  • Skonto: ein Preisnachlass, wenn Ihr Kunde innerhalb einer Frist zahlt, zum Beispiel 2 % bei Zahlung in 7 Tagen.
  • Soll- und Ist-Versteuerung: Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer mit der Leistung, bei der Ist-Versteuerung erst mit dem Zahlungseingang. Die Ist-Versteuerung beantragen Sie beim Finanzamt, zum Beispiel bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz oder als Freiberufler (§ 20 UStG).
  • Steuerbare und steuerfreie Umsätze: Steuerbar sind Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringt (§ 1 UStG). Manche davon sind steuerfrei, zum Beispiel Kreditvermittlung, Versicherungsleistungen oder die Vermietung von Wohnungen (§ 4 UStG).
  • Steuernummer und USt-IdNr.: Auf Ihre Rechnung gehört Ihre Steuernummer vom Finanzamt oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten brauchen Sie die USt-IdNr.
  • Steuersätze in der Land- und Forstwirtschaft: Land- und Forstwirte mit höchstens 600.000 Euro Vorjahresumsatz können Durchschnittssätze anwenden: 5,5 % für forstwirtschaftliche Erzeugnisse und 7,8 % für die meisten übrigen Umsätze (§ 24 UStG).

U bis Z

  • Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge): In bestimmten Fällen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, zum Beispiel bei Leistungen ausländischer Unternehmen oder bei Bauleistungen an Bauunternehmer. Der leistende Unternehmer stellt dann eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus (§ 13b UStG).
  • Umsatzsteuer: die Steuer auf Lieferungen und Leistungen. Der Regelsatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %. Unternehmer ziehen die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer ab, Kleinunternehmer nicht.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: die monatliche oder vierteljährliche Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt, bis zum 10. des Folgemonats.
  • Wirtschaftsjahr: der Zeitraum, für den Sie Ihren Gewinn ermitteln. In der Regel ist es das Kalenderjahr. Den Beginn tragen Sie unter Einstellungen › Angaben zur Steuer ein.
  • XRechnung: eine E-Rechnung als reine XML-Datei, vor allem für Rechnungen an Behörden.
  • ZUGFeRD: eine E-Rechnung als PDF mit eingebetteter XML-Datei. Neue Rechnungen speichert der VR Smart Guide in diesem Format.

Gut zu wissen

  • Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.