Von der Zahlungserinnerung zur Mahnung
Im VR Smart Guide erinnern Sie säumige Kunden mit Zahlungserinnerungen, bei Bedarf auch mehrmals. Eigene Mahnstufen mit Mahngebühren gibt es nicht. Zahlt Ihr Kunde trotz Erinnerung nicht, können Sie die Forderung an ein Inkassounternehmen wie unseren Partner PAIR Finance übergeben.
Der Weg im Überblick
- Rechnung wird überfällig: Ist das Fälligkeitsdatum vorbei, steht die Rechnung unter Einnahmen › Rechnungen im Filter Überfällig.
- Erste Zahlungserinnerung: Über Weitere Aktionen › Zahlungserinnerung erstellen setzen Sie ein neues Zahlungsziel und versenden die Erinnerung.
- Weitere Zahlungserinnerung: Bleibt die Zahlung aus, öffnen Sie die Rechnung und klicken auf Weitere Zahlungserinnerung erstellen. Der Betreff zählt automatisch weiter, etwa „2. Zahlungserinnerung“.
- Inkasso: Hilft auch das nicht, kann PAIR Finance die Forderung für Sie einziehen, außergerichtlich und auf Wunsch auch mit gerichtlichem Mahnverfahren.

Wann gerät Ihr Kunde in Verzug?
- Zahlt Ihr Kunde nach einer Mahnung nicht, die nach Fälligkeit kommt, ist er in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB).
- Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Privatkunden gilt das nur, wenn Sie auf der Rechnung besonders auf diese Folge hinweisen.
- Ob eine Zahlungserinnerung aus dem VR Smart Guide rechtlich als Mahnung zählt, hängt vom Inhalt ab.
Was Sie im Verzug verlangen können
- Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist kein Verbraucher beteiligt, sind es bei Entgeltforderungen 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB).
- Pauschale: Gegenüber Unternehmen zusätzlich 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).
- Die Zahlungserinnerung im VR Smart Guide übernimmt nur die Positionen der Rechnung. Felder für Zinsen oder Gebühren hat sie nicht.
Gut zu wissen
- Vor einer Übergabe ans Inkasso müssen Sie Ihren Kunden über die überfällige Rechnung informiert haben. Die Forderung sollte nicht bestritten sein, zum Beispiel wegen mangelhafter Lieferung.
- Halten Sie fest, wann Sie welche Erinnerung verschickt haben. Die Reiter 1. Zahlungserinnerung, 2. Zahlungserinnerung … in der Rechnung helfen dabei.
- Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.