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Sammel-, Abschlags- und Teilrechnung

Eigene Rechnungsarten für Sammel-, Abschlags- oder Teilrechnungen bietet der VR Smart Guide derzeit nicht. Im Feld Rechnungsvorlage steht nur Standard zur Wahl. Hier lesen Sie, was die Begriffe bedeuten und was Sie mit einer normalen Rechnung abbilden können.

Sammelrechnung

Eine Sammelrechnung fasst mehrere Lieferungen oder Leistungen unter einer Rechnungsnummer zusammen, die zu verschiedenen Zeitpunkten erbracht wurden.

  • Erfassen Sie jede Lieferung oder Leistung als eigene Position mit Position hinzufügen.
  • Tragen Sie unter Leistungszeitraum von und bis den Zeitraum ein, den die Rechnung abdeckt.
  • Einzelne Liefertermine nennen Sie in der Detailbeschreibung der Position. Sie erscheint auf der Rechnung.

Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung fordert eine Teilzahlung an, bevor die gesamte Leistung erbracht ist, etwa bei größeren Projekten. Für solche Anzahlungen gelten die Rechnungsvorschriften sinngemäß. In der Schlussrechnung müssen Sie die vorab erhaltenen Teilbeträge und die darauf entfallende Umsatzsteuer abziehen (§ 14 Abs. 5 UStG).

Eine automatische Verrechnung von Abschlägen in der Schlussrechnung gibt es im VR Smart Guide nicht. Klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, wie Sie Abschläge und Schlussrechnung darstellen.

Teilrechnung

Eine Teilrechnung rechnet einen fertigen Teil einer größeren Leistung ab, zum Beispiel einen abgeschlossenen Bauabschnitt. Schreiben Sie dafür eine normale Rechnung und tragen Sie den Leistungszeitraum des abgerechneten Teils ein.

Nicht verwechseln: „Teilweise bezahlt“

In der Übersicht unter Einnahmen › Rechnungen gibt es den Filter Teilweise bezahlt. Dort stehen Rechnungen, die Ihr Kunde erst zum Teil bezahlt hat. Mit einer Teilrechnung hat das nichts zu tun.

Gut zu wissen

  • Serienrechnungen: Regelmäßig gleiche Rechnungen, etwa für Wartungsverträge, beschreibt der Artikel „Wiederkehrende Rechnungen anlegen“.
  • Ihr Wunsch zählt: Brauchen Sie eine dieser Rechnungsarten, schreiben Sie uns an service@vrsg.de.
  • Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.