Was muss ein rechtssicheres Angebot enthalten?
Ein Angebot ist ein Geschäftsbrief. Es muss deshalb die Pflichtangaben für Geschäftsbriefe Ihrer Rechtsform enthalten. Außerdem sollte es Leistung, Preis und Gültigkeit so klar beschreiben, dass Ihr Kunde es direkt annehmen kann.
Pflichtangaben für Geschäftsbriefe
Welche Angaben vorgeschrieben sind, hängt von Ihrer Rechtsform ab:
- Eingetragene Kaufleute (e. K.): Firma mit Rechtsformzusatz, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht und Handelsregisternummer (§ 37a HGB).
- OHG und KG: Firma und Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Registernummer (§ 125 HGB). Ist kein Gesellschafter eine natürliche Person, etwa bei der GmbH & Co. KG, kommen Angaben zu den Gesellschaftern hinzu.
- GmbH: Rechtsform und Sitz, Registergericht und Registernummer sowie alle Geschäftsführer mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen (§ 35a GmbHG).
Im VR Smart Guide hinterlegen Sie diese Daten einmal unter Einstellungen › Unternehmen. Sie werden auf Ihre Dokumente übernommen, die vertretungsberechtigten Personen zum Beispiel in die Fußzeile.
Was außerdem in ein Angebot gehört
- Name und Anschrift des Empfängers
- Angebotsnummer, Angebotsdatum und Gültigkeitsdatum
- Jede Position mit Bezeichnung, Menge, Einheit, Preis und Umsatzsteuer, gegebenenfalls mit Rabatt oder Skonto
- Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Wie verbindlich ist ein Angebot?
Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, es sei denn, er hat die Bindung ausgeschlossen (§ 145 BGB). Mit Zusätzen wie „Angebot unverbindlich“ oder „Preise freibleibend“ wird das Angebot unverbindlich.
Setzen Sie eine Frist, kann Ihr Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Im VR Smart Guide ist das Feld Gültig bis ein Pflichtfeld. Eine Frist schützt Sie, wenn sich zum Beispiel Ihre Einkaufspreise ändern.
Gut zu wissen
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist auch im Angebot keine Umsatzsteuer aus. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung im Angebot ist empfehlenswert.
- Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung.